Titel

Betriebsreglement der Kinderkrippe Arche Stand: 1.11.09

Dieses Reglement informiert über die Grundsätze und Abläufe der Kinderkrippe Arche. Die Kinderkrippe Arche verfügt über eine Betriebsbewilligung und eine Anerkennung des Sozialamtes Graubünden.

1. Standort

Die Kinderkrippe Arche befindet sich im Tier- und Freizeitpark an der Pulvermühlestrasse 79 in 7000 Chur.

2. Angebot

Die Kinderkrippe Arche bietet ganz- oder halbtagsweise Betreuung für Kinder im Alter ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt, unabhängig von ihrer Religion, Hautfarbe, ethnischen Herkunft oder sozialen Schicht.
Wir wollen dem Kind eine seiner Lebenssituation entsprechende Betreuung, Begleitung und Förderung gewährleisten und sehen uns als Ergänzung zur familiären Betreuung. Die Kinderkrippe Arche verfügt über 12 Plätze.

3. Organisation

Die Trägerschaft für die Kinderkrippe Arche bildet der Verein KiBe Arche.
Für die operativen Belange ist die Krippenleiterin verantwortlich. Die Kinder werden von ihr, weiteren Kinderbetreuerinnen und Auszubildenden aktiv betreut.

4. Mitarbeiterinnen

Unsere Kinderbetreuerinnen sind Fachleute auf dem Gebiet der Kinderbetreuung. Sie verfügen über eine fundierte und anerkannte Berufsausbildung, in der Regel als Fachperson Betreuung, Fachrichtung Kinderbetreuung, sowie einschlägige Berufserfahrung. Unsere Praktikantinnen und Lernenden werden sorgfältig ausgewählt und haben einen überdurchschnittlichen schulischen Leistungsausweis.

5. öffnungszeiten

Unsere öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 06.45 h bis 18.15 h.
Die Kinder müssen regelmässig mindestens zwei halbe Tag pro Woche gebracht werden. In Ausnahmefällen können die Kinder in Absprache mit der Krippenleitung zusätzlich auch für einzelne Tage gebracht werden.
Vor allgemeinen Feiertagen schliesst die Krippe um 16.30 h.

6. Bring- und Abholzeiten

Die Kinder können morgens von 06.45 – 09.00 h gebracht und
  mittags von 11.30 – 12.00 h abgeholt werden
    von 12.00 – 13.15 h Sperrzeit
Die Kinder können nachmittags von 13.15 – 14.00 h gebracht/abgeholt und
  abends von 16.30 – 18.15 h abgeholt werden.

Von 1200 bis 1315 h ist Sperrzeit zur Erholung der Kinder und Betreuerinnen. D. h. es ist kein Abholen und Bringen der Kinder möglich.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind gewaschen, frisch gewickelt und gekleidet in der Kinderbetreuung Arche erscheint.

7. Verpflegung

Je nach Kundenwunsch essen die Kinder das Mittagessen in der Krippe. Während des Vormittags erhalten sie einen z’Nüni, während des Nachmittags einen z’Vieri.
Bei der Verpflegungswahl setzen wir konsequent auf natürliche und gut verträgliche Nahrungsmittel.Gesunde und abwechslungsreiche Ernährung ist wichtig, deshalb sind die Eltern gebeten, den Kindern keine Süssigkeiten in die Krippe mitzugeben.
Spezielle Babynahrung ist mitzubringen.

8. Kinderbetreuung

Die Kinder werden gezielt spielerisch gefördert, sowohl in der sozialen Gruppe als auch als Einzelnes. Die Krippenaktivitäten setzen sich aus einer gesunden Mischung aus Gruppen- und Freispiel zusammen. Um die Gruppen- und Vertrauensbildung sicherzustellen, ist es notwendig, dass das Kind regelmässig bei uns ist.

9. Kleidung

Bitte eine komplette Garnitur Kleider zum Wechseln und Hausschuhe mitbringen. Ziehen Sie Ihrem Kind der Witterung entsprechende Kleidung an, da wir, wenn immer möglich, den Kindern eine Abwechslung im Freien bieten möchten. Von Vorteil deponieren Sie sowohl Sommerkleider (inkl. Sonnenhut, Sonnencreme), als auch Kleider für kühlere Jahreszeiten direkt in der Krippe.

10. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt mittels eines speziellen Formulars. Beim Aufnahmegespräch mit der Betreuerin können Sie persönliche Anliegen und Wünsche anbringen. Zur Aufnahme braucht es Zeit, damit das Kind in Begleitung von Mutter oder Vater die Betreuerinnen und die Räume kennen lernen kann. Diese Zeit der Eingewöhnung wird in Absprache zwischen Eltern und Betreuerinnen gestaltet. Die Eingewöhnung beträgt ungefähr 5 - 7 Tage Die Anmeldung wird definitiv mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Betreuungsvertrages und der Einzahlung des Depots.

11. Abmeldung

Falls Ihr Kind nicht in die Kinderkrippe gebracht werden kann, bitten wir Sie, es frühzeitig bzw. spätestens bis 08.00h abzumelden. Kinder, welche nur nachmittags gebracht werden, melden Sie bitte bis spätestens um 11.00h ab.

12. Diverses

Bitte benachrichtigen Sie die Betreuerinnen, falls Ihr(e) Kind(er) von einer fremden Person abgeholt wird/werden. Einer dem Personal unbekannten Person wird kein Kind mitgegeben. änderung der Adresse oder der Telefonnummern von Eltern sind der Kinderkrippe Arche umgehend mitzuteilen, damit Sie im Notfall erreichbar sind
Für die von den Kindern in die Kinderkrippe mitgebrachten Gegenstände sowie für Schmuck wird von der Kinderbetreuung Arche jede Haftung abgelehnt.
Erziehungs- und Ernährungswünsche sind direkt bei den Betreuerinnen anzubringen.
Baby- oder Spezialnahrung, zu verabreichende Medikamente sowie die Windeln sind von den Eltern mitzubringen..

13. Kündigung des Betreuungsplatzes

Die Kündigungszeit für den Betreuungsplatz beträgt 3 Monate auf ein Monatsende. Die Kündigung Ihrerseits oder unsererseits hat schriftlich zu erfolgen. Sollten Sie Ihr Kind unangemeldet oder vorzeitig aus der Kinderbetreuung Arche nehmen, bezahlen Sie die Kosten bis zum regulären Kündigungstermin.
Die Kinderkrippe Arche behält sich das Recht vor, einen Vertrag fristlos zu kündigen oder die Leistungen auszusetzen, wenn wichtige Gründe vorliegen, wie z.B. ein Zuwiderhandeln gegen die Vertragsbedingungen, das Ausbleiben der Beitragszahlung, widerrechtliches Handeln oder andere schwere Probleme.

14. Ferien

Die Kinderbetreuung Arche ist ganzjährig geöffnet, ausgenommen während 2 Wochen Betriebsferien in den Sommerschulferien, zwischen Weihnachten und Neujahr, an Feiertagen und am Freitag nach Auffahrt.

15. Tarife

15.1 Einkommensgruppen

Gruppe A-0:

Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. unter Fr. 20‘000.00

Gruppe A-1:

Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 20‘000.00 – Fr. 39‘999.00

Gruppe A-2:

Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 40'000.00 – Fr. 59'999.00

Gruppe A-3: 

Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 60'000.00 – Fr. 79'999.00

Gruppe B:

Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 80'000.00 – Fr. 100'000.00

Gruppe C:

Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = über Fr. 100'000.00

15.2 Beitrag pro Monat

(Tarif Chur für Eltern aus Chur und Gemeinden, welche Beiträge an die Kinderkrippe Arche leisten)

Einkommensgruppe A-0:

  Fr. 160.00 (1 Tag wöchentlich mit Mittagessen)
Fr. 110.00 (1/2 Tag wöch. mit Mittagessen)
Fr.   75.00 (1/2 Tag wöch. ohne Mittagessen)
     

Einkommensgruppe A-1:

  Fr. 220.00 (1 Tag wöchentlich mit Mittagessen)
Fr. 150.00 (1/2 Tag wöch. mit Mittagessen)      
Fr. 105.00 (1/2 Tag wöch. ohne Mittagessen)
     

Einkommensgruppe A-2:

  Fr. 280.00 (1 Tag wöchentlich mit Mittagessen)
Fr. 195.00 (1/2 Tag wöch. mit Mittagessen)      
Fr. 135.00 (1/2 Tag wöch. ohne Mittagessen)
     

Einkommensgruppe A-3:

  Fr. 340.00 (1 Tag wöchentlich mit Mittagessen)
Fr. 230.00 (1/2 Tag wöch. mit Mittagessen)      
Fr. 160.00 (1/2 Tag wöch. ohne Mittagessen)
     

Einkommensgruppe B:

  Fr. 380.00 (1 Tag wöchentlich mit Mittagessen)
Fr. 260.00 (1/2 Tag wöch. mit Mittagessen)
Fr. 180.00 (1/2 Tag wöch. ohne Mittagessen)
     

Einkommensgruppe C:

  Fr. 420.00 (1 Tag wöchentlich mit Mittagessen)
Fr. 290.00 (1/2 Tag wöch. mit Mittagessen)
Fr. 200.00 (1/2 Tag wöch. ohne Mittagesen)

15.3 Beitrag pro Monat

 

(Tarif für Eltern aus restlichen Gemeinden, welche keine Beiträge leisten)

Alle Einkommensgruppen:

  Fr. 500.00 (1 Tag wöchentlich mit Mittagessen
Fr. 330.00 (1/2 Tag wöch. mit Mittagessen) 
Fr. 240.00 (1/2 Tag wöch. ohne Mittagessen)

15.4 Diverses

• Aufpreis für Säuglinge bis 18 Monate: Fr. 20.00 pro Tag
• Reduktion für Geschwister: Fr. 5.00 pro Tag

15.5 Nebenkosten

Zusätzliche Aufwendungen der Kinderkrippe für Pflegeprodukte und allgemeine Nahrungsmittel (Milch, Znüni, Zvieri) werden als Zusatzleistungen gezählt und sind im Monatsbeitrag enthalten.

15.6 Depot

Bei der Anmeldung wird eine Depotgebühr in der Höhe von CHF 200.- (pro Familie) erhoben. Das Depot gilt als Sicherheit für allfällig ausstehende Leistungen. Bis spätestens 1 Monat nach Austritt wird dieses Depot zurückerstattet.

Die Betreuungsbeiträge werden den Eltern monatlich in Rechnung gestellt und sind im Voraus auf das Bankkonto der Graubündner Kantonalbank in Chur (Konto-Nr.10 030.147.901, Clearing 774) einzuzahlen.

4 Wochen Abwesenheit pro Jahr (für Ferien, Krankheit usw.) sind in der Monatspauschale bereits eingerechnet. Bei längeren Abwesenheiten kann die Kinderkrippe Arche Reduktionen auf die Monatspauschale gewähren. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

16. Mitgliedschaft

Abgebende Eltern müssen Vereinsmitglieder sein. Der Beitrag für eine Passiv-Mitgliedschaft beträgt CHF 100.- pro Jahr/Familie.

17. Unfälle und Krankheiten

Sind Kinder verunfallt oder krank geworden, bevor sie bei uns abgegeben werden, sollten sie zuhause gepflegt, d.h. nicht in die Krippe gebracht werden.
Verunfallen oder erkranken die Kinder bei uns in der Krippe, leistet unser Personal Erste Hilfe und ergreift nötigenfalls weitere Massnahmen (z.B. Aufsuchen eines Kinderarztes oder eines Krankenhauses usw.). Zudem wird sofort eine erziehungsberechtigte Person benachrichtigt. Bis die Kinder bei uns abgeholt werden können, stellen wir eine angemessene Pflege sicher.

18. Versicherung

Alle Kinder müssen von den Eltern gegen Unfall versichert und in einer privaten Haftpflichtversicherung angeschlossen sein. Unser Unternehmen übernimmt keinerlei Heilungskosten, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eines Kindes entstehen.
Für Schäden, die in unserem Verantwortungsbereich bzw. jenem unserer Mitarbeiterinnen liegen, haben wir eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

19. Sicherheits- und Notfallkonzept

Unser Sicherheits- und Notfallkonzept stellt die seelische und körperliche Unversehrtheit der Kinder sicher. Es beinhaltet neben den feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften weitere Vorkehrungen. Ausserdem wird die medizinische Versorgung gewährleistet. Abgerundet werden diese Aspekte von einem umfassenden Versicherungsschutz.

20. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Grundlagen der schweizerischen Eidgenossenschaft, des Kantons Graubünden und der Stadt Chur. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Chur.

21. Gültigkeit

Dieses Betriebsreglement tritt per 1. Juli 2009 in Kraft. Es wurde vom Vereinsvorstand genehmigt und bildet die Grundlage für alle Kinderbetreuungsverträge mit der Kinderkrippe Arche.

 

deep AG