Betriebsreglement der Kinderkrippe Arche Stand: 1.11.09Dieses Reglement informiert über die Grundsätze und Abläufe der Kinderkrippe Arche. Die Kinderkrippe Arche verfügt über eine Betriebsbewilligung und eine Anerkennung des Sozialamtes Graubünden. 1. StandortDie Kinderkrippe Arche befindet sich im Tier- und Freizeitpark an der Pulvermühlestrasse 79 in 7000 Chur. 2. AngebotDie Kinderkrippe Arche bietet ganz- oder halbtagsweise Betreuung für Kinder im Alter ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt, unabhängig von ihrer Religion, Hautfarbe, ethnischen Herkunft oder sozialen Schicht. 3. OrganisationDie Trägerschaft für die Kinderkrippe Arche bildet der Verein KiBe Arche. 4. MitarbeiterinnenUnsere Kinderbetreuerinnen sind Fachleute auf dem Gebiet der Kinderbetreuung. Sie verfügen über eine fundierte und anerkannte Berufsausbildung, in der Regel als Fachperson Betreuung, Fachrichtung Kinderbetreuung, sowie einschlägige Berufserfahrung. Unsere Praktikantinnen und Lernenden werden sorgfältig ausgewählt und haben einen überdurchschnittlichen schulischen Leistungsausweis. 5. öffnungszeitenUnsere öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 06.45 h bis 18.15 h. 6. Bring- und Abholzeiten
Von 1200 bis 1315 h ist Sperrzeit zur Erholung der Kinder und Betreuerinnen. D. h. es ist kein Abholen und Bringen der Kinder möglich. 7. VerpflegungJe nach Kundenwunsch essen die Kinder das Mittagessen in der Krippe. Während des Vormittags erhalten sie einen z’Nüni, während des Nachmittags einen z’Vieri. 8. KinderbetreuungDie Kinder werden gezielt spielerisch gefördert, sowohl in der sozialen Gruppe als auch als Einzelnes. Die Krippenaktivitäten setzen sich aus einer gesunden Mischung aus Gruppen- und Freispiel zusammen. Um die Gruppen- und Vertrauensbildung sicherzustellen, ist es notwendig, dass das Kind regelmässig bei uns ist. 9. KleidungBitte eine komplette Garnitur Kleider zum Wechseln und Hausschuhe mitbringen. Ziehen Sie Ihrem Kind der Witterung entsprechende Kleidung an, da wir, wenn immer möglich, den Kindern eine Abwechslung im Freien bieten möchten. Von Vorteil deponieren Sie sowohl Sommerkleider (inkl. Sonnenhut, Sonnencreme), als auch Kleider für kühlere Jahreszeiten direkt in der Krippe. 10. Anmeldung und AufnahmeDie Anmeldung erfolgt mittels eines speziellen Formulars. Beim Aufnahmegespräch mit der Betreuerin können Sie persönliche Anliegen und Wünsche anbringen. Zur Aufnahme braucht es Zeit, damit das Kind in Begleitung von Mutter oder Vater die Betreuerinnen und die Räume kennen lernen kann. Diese Zeit der Eingewöhnung wird in Absprache zwischen Eltern und Betreuerinnen gestaltet. Die Eingewöhnung beträgt ungefähr 5 - 7 Tage Die Anmeldung wird definitiv mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Betreuungsvertrages und der Einzahlung des Depots. 11. AbmeldungFalls Ihr Kind nicht in die Kinderkrippe gebracht werden kann, bitten wir Sie, es frühzeitig bzw. spätestens bis 08.00h abzumelden. Kinder, welche nur nachmittags gebracht werden, melden Sie bitte bis spätestens um 11.00h ab. 12. DiversesBitte benachrichtigen Sie die Betreuerinnen, falls Ihr(e) Kind(er) von einer fremden Person abgeholt wird/werden. Einer dem Personal unbekannten Person wird kein Kind mitgegeben. änderung der Adresse oder der Telefonnummern von Eltern sind der Kinderkrippe Arche umgehend mitzuteilen, damit Sie im Notfall erreichbar sind 13. Kündigung des BetreuungsplatzesDie Kündigungszeit für den Betreuungsplatz beträgt 3 Monate auf ein Monatsende. Die Kündigung Ihrerseits oder unsererseits hat schriftlich zu erfolgen. Sollten Sie Ihr Kind unangemeldet oder vorzeitig aus der Kinderbetreuung Arche nehmen, bezahlen Sie die Kosten bis zum regulären Kündigungstermin. 14. FerienDie Kinderbetreuung Arche ist ganzjährig geöffnet, ausgenommen während 2 Wochen Betriebsferien in den Sommerschulferien, zwischen Weihnachten und Neujahr, an Feiertagen und am Freitag nach Auffahrt. 15. Tarife15.1 Einkommensgruppen Gruppe A-0:Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. unter Fr. 20‘000.00 Gruppe A-1:Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 20‘000.00 – Fr. 39‘999.00 Gruppe A-2:Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 40'000.00 – Fr. 59'999.00 Gruppe A-3:Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 60'000.00 – Fr. 79'999.00 Gruppe B:Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = Fr. 80'000.00 – Fr. 100'000.00 Gruppe C:Steuerbares jährliches Einkommen zzgl. 10% Vermögen = über Fr. 100'000.00 15.2 Beitrag pro Monat(Tarif Chur für Eltern aus Chur und Gemeinden, welche Beiträge an die Kinderkrippe Arche leisten)
15.3 Beitrag pro Monat
(Tarif für Eltern aus restlichen Gemeinden, welche keine Beiträge leisten)
15.4 Diverses• Aufpreis für Säuglinge bis 18 Monate: Fr. 20.00 pro Tag 15.5 NebenkostenZusätzliche Aufwendungen der Kinderkrippe für Pflegeprodukte und allgemeine Nahrungsmittel (Milch, Znüni, Zvieri) werden als Zusatzleistungen gezählt und sind im Monatsbeitrag enthalten. 15.6 DepotBei der Anmeldung wird eine Depotgebühr in der Höhe von CHF 200.- (pro Familie) erhoben. Das Depot gilt als Sicherheit für allfällig ausstehende Leistungen. Bis spätestens 1 Monat nach Austritt wird dieses Depot zurückerstattet. Die Betreuungsbeiträge werden den Eltern monatlich in Rechnung gestellt und sind im Voraus auf das Bankkonto der Graubündner Kantonalbank in Chur (Konto-Nr.10 030.147.901, Clearing 774) einzuzahlen. 4 Wochen Abwesenheit pro Jahr (für Ferien, Krankheit usw.) sind in der Monatspauschale bereits eingerechnet. Bei längeren Abwesenheiten kann die Kinderkrippe Arche Reduktionen auf die Monatspauschale gewähren. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 16. MitgliedschaftAbgebende Eltern müssen Vereinsmitglieder sein. Der Beitrag für eine Passiv-Mitgliedschaft beträgt CHF 100.- pro Jahr/Familie. 17. Unfälle und KrankheitenSind Kinder verunfallt oder krank geworden, bevor sie bei uns abgegeben werden, sollten sie zuhause gepflegt, d.h. nicht in die Krippe gebracht werden. 18. VersicherungAlle Kinder müssen von den Eltern gegen Unfall versichert und in einer privaten Haftpflichtversicherung angeschlossen sein. Unser Unternehmen übernimmt keinerlei Heilungskosten, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eines Kindes entstehen. 19. Sicherheits- und NotfallkonzeptUnser Sicherheits- und Notfallkonzept stellt die seelische und körperliche Unversehrtheit der Kinder sicher. Es beinhaltet neben den feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften weitere Vorkehrungen. Ausserdem wird die medizinische Versorgung gewährleistet. Abgerundet werden diese Aspekte von einem umfassenden Versicherungsschutz. 20. GerichtsstandEs gelten die gesetzlichen Grundlagen der schweizerischen Eidgenossenschaft, des Kantons Graubünden und der Stadt Chur. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Chur. 21. GültigkeitDieses Betriebsreglement tritt per 1. Juli 2009 in Kraft. Es wurde vom Vereinsvorstand genehmigt und bildet die Grundlage für alle Kinderbetreuungsverträge mit der Kinderkrippe Arche.
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